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Verkehrsunfall? Schadengutachten!

Weil´s Ihr gutes Recht ist...

Schadengutachten

Ein Schadengutachten ermittelt und beziffert den an Ihrem Fahrzeug ( PKW ) entstandenen Schaden. Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Auf dieser Basis wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgeglichen.

Haftpflicht Gutachten

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls wollen Sie die Schadenshöhe unabhängig feststellen lassen? Nach einem Haftpflichtschaden benötigen Sie ein Schadensgutachten, um all Ihre Rechte zu wahren. Wir ermitteln den Restwert, Reparaturdauer und Reparaturkosten. Die Kosten trägt der Unfallgegner.

Kasko Gutachten

Sie selbst haben einen Straßenverkehrsunfall verursacht? Es handelt sich um einen Kaskoschadenfall. Ein Kaskoschaden liegt bei Selbstverschulden, Vandalismus, Wildschaden, Fahrerflucht, etc. vor. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Schadenabwicklung mit vollem Einsatz und ermitteln präzise die Schadenhöhe.

Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden (geringer Sachschaden)

Für Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung ausreichend. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn die Schadenssumme unter 750,00 € liegt. In diesen Fällen übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung nicht die Kosten für ein umfangreiches Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag muss die Versicherung nach § 91 Absatz 1 der Zivilprozessordnung hingegen übernehmen.

Young- und Oldtimerbewertung

Sie besitzen ein historisches Auto oder Motorrad ? Ihr Young- oder Oldtimer ist Ihr Ein und Alles. Doch was ist das Fahrzeug wirklich wert ? Das können Sie bei uns durch ein Wertgutachten feststellen lassen. Technik und Optik des Oldies werden von den Experten genau unter die Lupe genommen. Sie erhalten einen detaillierten Bericht, der auch für den Weiterverkauf Ihres Oldtimers Gold wert ist.

Motorrad- und Trike Schadengutachten

Ihr Motorrad ist umgefallen oder Sie waren unverschuldet oder teilverschuldet an einem Unfall beteiligt. Dann empfehlen wir Ihnen ein detailliertes Motorrad- oder Trikegutachten  und  von einem unserer Motorrad oder Trike Sachverständigen erstellen zu lassen. Wir erstellen ein Motorrad oder Trike Gutachten anhand von festgelegten Kriterien. Dadurch ist ein zuverlässiges Gutachten gewährleistet.

Nutzfahrzeug(LKW) und Transporter Schadengutachten

Das Unfall- und Schadengutachten für Lkw ( NFZ ), Auflieger und Anhänger ist ein wichtiges Beweismittel, das im Falle eines Rechtsstreits auch vor Gericht Bestand hat. Zudem stellen wir mit unseren Kfz-Gutachten sicher, dass auch verdeckte Schäden an Lkw und Transportern rechtzeitig erkannt werden. Nur so lassen sich Folgeschäden und schwere Unfälle vermeiden.

Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge ( Wasserstoff ) Schadengutachten

Bei KFZ-GUTACHTER AutomobilExpert sind Sie dank der notwendigen Fachexpertise auch im Alternative Antriebe in besten Händen. Bereits bei der Begutachtung eines Unfallschadens an einem Elektroauto ( Elektromobilität ) oder Hybridfahrzeug sind die elektrischen Komponenten zu untersuchen. Bei der Begutachtung und Reparatur eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges gibt es einiges zu beachten. Nur qualifiziertes Personal ist befugt an solchen Fahrzeugen Reparaturen vorzunehmen. Aufgrund der Hochvoltanlage ist elektrisch unterwiesenes Personal erforderlich.

E-Bike Schadengutachten

Sie hatten einen Fremdverschuldeten unfall mit Ihrem E-Bike? Dann muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung den Schaden tragen. Dafür benötigt die gegnerische Versicherung ein Gutachten über den Schaden an Ihrem E-Bike.

Vorgehensweise eines Gutachten!

1. Termin vereinbaren

Sie können uns telefonisch oder per Email jederzeit Kontaktieren und ein Unverbindlichen Termin vereinbaren.

2. Gutachten Aufnahme

Für die Gutachten Aufnahme kommen wir vor Ort zu Ihnen nach Hause, auf die Arbeit oder zum Fahrzeugstandort und das für Sie völlig kostenfrei.

3. Gutachten erstellen

Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Gutachten. Dadurch erfahren Sie den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug, die Schadenhöhe,Nutzungsausfall und die Wertminderung.

4. Die Auszahlung von der Versicherung

Die Auszahlung erfolgt von der gegnerische Haftpflichtversicherung an Sie, und Ihr Fahrzeug wird repariert.

KFZ-GUTACHTER AutomobilExpert

Häufig gestellte Fragen

Darf ich selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?

JA! Du hast als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen KFZ-Sachverständigen Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?

Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens stellen Deine Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Muss ich den Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Die Antwort lautet immer: NEIN!!! Der Kfz-Sachverständige der Versicherungsgesellschaft vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherungsgesellschaft, die für den Schaden aufkommen muss. Sorge dafür, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger Deine Interessen wahrnimmt. Damit wird sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Abschreibungen und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.

Welche Kosten werden immer übernommen bei einem Haftpflichtschadenfall?

Im Haftpflichtschadenfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter und Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis kannst Du gegebenenfalls noch weitere Ansprüche geltend machen.

Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten gibt Dir einen detaillierten Überblick über die Schadenhöhe, den Schadenumfang und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis. Ich sorge dafür, dass Du alle Kosten erstattet bekommst, die Dir zustehen und die sind meist höher als Du annimmst.

Wo findet die Fahrzeugbesichtigung Begutachtung statt?

Die Fahrzeuguntersuchung kann bei Dir zu Hause, an der Unfallstelle, in Deiner Werkstatt oder auch an Deinem Arbeitsplatz stattfinden. Ich komme dahin, wohin Du willst!

Sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Solltest Du in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Dir signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, solltest Du nicht auf Dein Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar IMMER!

Ist es möglich, sich den Schaden auszahlen zu lassen?

JA! Als Geschädigter hast Du das Recht, Dir den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Du das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Dir überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.

       

KFZ-Gutachter Lexikon (Begriffserklärung)

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Unfällen. Es bezeichnet den Betrag, den der Geschädigte vor dem Unfall hätte aufwenden müssen, um sein Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben. Ein Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert im Rahmen eines Schadengutachtens, wobei alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich der örtlichen Marktsituation. Der Wiederbeschaffungswert bildet außerdem die Grundlage für die Abrechnung bei einem Totalschaden.

Totalschaden

Wenn die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall so erheblich sind, dass eine Reparatur entweder nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, spricht man von einem Totalschaden. Es gibt verschiedene Arten von Totalschäden, die wie folgt unterschieden werden:

Technischer Totalschaden

Wenn bestimmte Komponenten oder sogar das gesamte Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschädigt sind, dass der ursprüngliche Zustand durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt werden kann oder der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre, spricht man von einem technischen Totalschaden. In solchen Fällen ist eine vollständige Instandsetzung nicht mehr realisierbar.

Wirtschaftlicher Totalschaden 

Wenn die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs den Wert des Fahrzeugs in seinem vorherigen Zustand abzüglich des Restwerts übersteigen, wird dies als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet. In solchen Fällen entscheidet die Versicherung des Unfallverursachers, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist, und erstattet lediglich den Betrag des Fahrzeugwerts vor dem Unfall abzüglich des Restwerts.

Unechter Totalschaden

Wenn ein Fahrzeug, das neuwertig ist (weniger als einen Monat in Gebrauch oder weniger als 1.000 km Laufleistung), durch einen Unfall erheblich beschädigt wird, kann ein unechter Totalschaden festgestellt werden. Selbst wenn das Fahrzeug in Bezug auf den neuwertigen Zustand vollständig repariert werden kann und die merkantile Wertminderung berücksichtigt wurde, wird es dennoch als Totalschaden betrachtet. Dies liegt daran, dass es für den Besitzer eines neuwertigen Fahrzeugs unzumutbar ist, ein Fahrzeug zu besitzen, das in einen Unfall verwickelt war. Aus diesem Grund wird in solchen Fällen der unechte Totalschaden festgestellt.

130 %-Reparaturschaden-Grenze

Unter der Bezeichnung „130%-Reparaturschaden-Grenze“ oder auch „130%-Opfergrenze“ kann die gegnerische Versicherung unter bestimmten Umständen die Reparaturkosten übernehmen, selbst wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dabei dürfen die Gesamtkosten für die Reparatur inklusive Wertminderung maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, also höchstens 130% betragen.
Um die 130%-Reparaturschaden-Grenze geltend zu machen, muss das Fahrzeug vollständig und professionell repariert werden. Eine Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen ist nur zulässig, wenn dies im Gutachten ausdrücklich festgehalten wurde. Eine teilweise Reparatur ist nicht gestattet. Außerdem muss das Fahrzeug für mindestens sechs weitere Monate auf den Geschädigten zugelassen bleiben und von ihm selbst genutzt werden.

Wertminderung

Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird, erfährt es eine Wertminderung, die auch nach einer vollständigen Reparatur bestehen bleibt. Dies liegt vor allem daran, dass potenzielle Käufer grundsätzlich zögern, einen reparierten Unfallwagen zu erwerben. Beim Verkauf eines Fahrzeugs ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Käufer über vorhandene reparierte oder nicht reparierte Unfallschäden zu informieren.

Bagatellschaden
Wenn ein Unfall ohne größere Folgen verläuft, kann es zu einem Bagatellschaden an einem Fahrzeug kommen. Hierbei handelt es sich um einen geringfügigen Sachschaden, bei dem keine Personenschäden entstehen. Die Bagatellschadensgrenze markiert die Schwelle zwischen einem regulären Schaden und einem Bagatellschaden. Obwohl es keine genaue gesetzliche Festlegung gibt, werden im Allgemeinen Schäden unter einem Wert von 750 € als Bagatellschaden betrachtet.
Altschaden

Ein Altschaden ist ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug vorhanden war. Im Gegensatz zu einem Vorschaden wurde dieser Schaden jedoch noch nicht behoben. Ein Altschaden kann verschiedene Ursachen haben, darunter Unfallschäden, Gebrauchsspuren wie Dellen oder Kratzer, Korrosionsschäden, fehlende Teile wie Radkappen oder Verschleißschäden.

Vorschaden

Ein Vorschaden bezieht sich auf einen Schaden am Fahrzeug, der vor dem aktuellen Unfall aufgetreten ist und bereits repariert wurde. Die Qualität der Reparatur ist dabei nicht entscheidend. Solche behobenen Vorschäden müssen bei einer Untersuchung des Fahrzeugs genau beschrieben, fotografiert und dokumentiert werden. Eine gründliche Prüfung des Fahrzeugs ist dafür erforderlich. Falls keine Vorschäden vorhanden sind, muss dies auch vermerkt werden.

 

Havarieschaden 

Im Straßenverkehr bezieht sich der Begriff „Havarieschaden“ auf Schäden sowohl am Frachtfahrzeug als auch an der beförderten Ladung. Dies kann beispielsweise durch Transportunfälle oder Beschädigungen während des Transports verursacht werden. In solchen Fällen erleidet die Ladung Schäden oder wird beeinträchtigt.
Abrechnung eines Schadens
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Abrechnung und Abwicklung eines Schadens. Das Hauptziel der Abrechnung besteht darin, dem Geschädigten einen Zustand zu ermöglichen, der dem vor dem Unfallereignis entspricht. Es gibt zwei Arten der Abrechnung: die konkrete Abrechnung und die fiktive Abrechnung.

Konkrete Abrechnung

Im Rahmen der konkreten Abrechnung werden die tatsächlich entstandenen Schäden und Kosten erstattet. Der Geschädigte legt der Versicherung seine Kosten durch Vorlage von Rechnungen dar. Nach Prüfung erfolgt die Erstattung der Kosten auf das Konto des Geschädigten durch die Versicherung.

Fiktive Abrechnung

Statt die Kosten für Reparaturen oder ein Ersatzfahrzeug zu übernehmen, besteht auch die Möglichkeit, dass der Geschädigte eine Geldleistung in Höhe des Netto-Schadens erhält. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Geschädigten, den Schaden eigenständig zu beheben. Er kann das Fahrzeug entweder in einem unreparierten Zustand weiterverwenden oder die Reparaturen selbst durchführen. Der Geschädigte macht von seinem Recht Gebrauch, die entstandenen Sachschäden nicht vollständig reparieren zu lassen.
Gemäß des Urteils BGH VI ZR 35/10 vom 23.11.2010 
steht einem Unfallgeschädigten die fiktive Abrechnung nur dann zu, wenn er das beschädigte Fahrzeug für mindestens sechs Monate weiterhin nutzt. Dabei muss das Fahrzeug in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand sein oder in einen solchen Zustand gebracht werden. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist hat der Geschädigte die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten erstatten zu lassen, sofern diese niedriger als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind und er entsprechende Nachweise erbringt.

Plausibilitäts-, Kausalitäts-  und  Kompatibilitätsprüfungen 

Nach einigen Unfällen können Zweifel am genauen Unfallhergang aufkommen. Dies ist insbesondere der Fall bei manipulierten oder provozierten Unfällen, bei denen die Beteiligten unrechtmäßig eine Versicherungsleistung erhalten möchten. In solchen Situationen werden Sachverständige beauftragt, um die Unfallschäden zu untersuchen. Ihre Aufgabe besteht darin festzustellen, ob die entstandenen Schäden tatsächlich mit dem geschilderten Unfallgeschehen übereinstimmen und ob sie in dieser Form bei einem solchen Unfall hätten entstehen können.

Plausibilität

Plausibilität bezieht sich auf die Verständlichkeit, Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit einer Aussage. Es ist ein Kriterium, mit dem Aussagen oder Behauptungen bewertet werden können. Als Sachverständiger führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, um zu beurteilen, ob die Aussagen über den Unfall im Einklang mit den festgestellten Schäden erscheinen.

Kausalität

Kausalität beschreibt die Verbindung zwischen einer Ursache und ihrer Wirkung. Beide stehen in einer aufeinanderfolgenden Beziehung zueinander. Das Ergebnis B ist demnach eine direkte Folge der Ursache A, und die Ursache A hat zum Ergebnis B geführt.

Kompatibilität

Kompatibilität beschreibt die Fähigkeit von zwei Baugruppen, Eigenschaften oder Systemen, miteinander zu funktionieren oder ausgetauscht werden zu können. Wenn zwei Baugruppen untereinander austauschbar sind oder Eigenschaften miteinander vereinbart werden können, gelten sie als kompatibel. Rückwärtskompatibilität tritt auf, wenn ein System die Anforderungen eines anderen Systems übertrifft, während Aufwärtskompatibilität besteht, wenn das ältere System die Anforderungen einer neueren Version erfüllt. In beiden Fällen können die Systeme erfolgreich zusammenarbeiten, wobei die neuere Version entweder zusätzliche Funktionen bietet oder das ältere System weiterhin unterstützt wird.

Restwert
Beim Kraftfahrzeug steht der Restwert für den Betrag, den eine geschädigte Person für das beschädigte Fahrzeug im unrestaurierten Zustand erhält. Wenn der Geschädigte eine Privatperson ist und das Fahrzeug verkauft, wird der Restwert steuerneutral angegeben, ohne dass die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird. Daher wird der Restwert oft als „steuerneutrale Position“ bezeichnet. Bei einem Geschädigten, der als Unternehmer eingestuft wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird der Restwert netto, also ohne Mehrwertsteuer, vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Verkauft ein Unternehmer ein geschäftlich genutztes Fahrzeug, unabhängig vom Fahrzeugzustand, muss er die Mehrwertsteuer ausweisen und in seiner Vorsteueranmeldung angeben. Nur der Nettobetrag geht in sein Vermögen über.

HIS-Datei

Die HIS-Datei wird im Allgemeinen als „schwarze Liste“ bezeichnet. Sie ist das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft und zielt darauf ab, Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken und zu verhindern. In der HIS-Datei werden Versicherungsdaten zu verschiedenen Schadenbereichen wie Kfz, Unfall oder Leben gespeichert. Im Bereich der Kfz-Versicherung werden beispielsweise Informationen wie Unfallmeldungen, Schadenmeldungen und Reparaturbestätigungen eines Fahrzeugs erfasst. Die HIS-Datei unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß der DSGVO hat jede Person das Recht, einmal pro Jahr kostenfrei Auskunft über die zu ihr und ihrem Fahrzeug gespeicherten Daten bei der Informa HIS GmbH zu erhalten.

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Über uns

KFZ-GUTACHTER AutomobilExpert ist ein führender Kfz-Sachverständiger im Bereich des Kraftfahrzeugwesens. Unsere Expertise basiert auf fundiertem Fachwissen und einer breiten Erfahrungspalette in der Beurteilung von Fahrzeugen. Unser vorrangiges Ziel besteht darin, einen serviceorientierten Ansatz zu verfolgen, der auf objektiven und fachlich fundierten Gutachten beruht. Wir streben danach, unseren Kunden eine neutrale und sachkundige Beratung zu bieten, die frei von Einflüssen Dritter ist. In enger Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsanwälten für Verkehrsrecht und bewährten Werkstätten deutschlandweit sind wir bestrebt, unseren Kunden einen umfassenden Support zu bieten. Unser Fokus liegt nicht nur auf der Erstellung von Gutachten, sondern auch auf der Bereitstellung von Lösungen für sämtliche Belange rund um das Kfz-Wesen. Unsere Unternehmensphilosophie beruht auf höchsten professionellen Standards und einer objektiven Herangehensweise. Unser Ziel ist es, jedem Kunden objektive Einsichten und exzellenten Service zu bieten – ein Versprechen, das auf unserer Fachkompetenz und Neutralität als Kfz-Sachverständige beruht.

Ihr KFZ-GUTACHTER AutomobilExpert Team
Unsere Sachverständigen überzeugen durch ihre herausragende Kompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit, was durch ihre Zertifizierung offiziell bestätigt wird. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Sachverständigen kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. Aus diesem Grund nehmen sie regelmäßig an Weiterbildungen teil, um ihr Fachwissen kontinuierlich zu erweitern. Diese Weiterbildungen sind von entscheidender Bedeutung, da sie sicherstellen, dass unsere Sachverständigen über das aktuellste Fachwissen und die erforderlichen Informationen verfügen, um ihre Aufgaben in bester Qualität zu erfüllen. Unsere Sachverständigen sind bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, um unseren Kunden erstklassige Beratungsleistungen und Expertise bieten zu können.
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